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   BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77   

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https://dejure.org/1978,9030
BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77 (https://dejure.org/1978,9030)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1978 - 2 StR 712/77 (https://dejure.org/1978,9030)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1978 - 2 StR 712/77 (https://dejure.org/1978,9030)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Steuerhehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzen Handlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Da nach den Feststellungen der erste Haschischverkauf im Januar 1970, der zweite im Juni 1973 vorgenommen worden sein kann, hätte es im Urteil einer eingehenden Erörterung der Frage bedurft, woraus zu folgern ist, daß der Angeklagte trotz des großen zeitlichen Abstands schon vor der Beendigung des ersten Teilakts einen Gesamtvorsatz im Sinne der Entscheidung BGHSt 1, 313, 315 hinsichtlich des zweiten Teilakts gefaßt hatte; dies gilt insbesondere für Zeit und Ort des zweiten Handlungsteils.
  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 934/52
    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Bejahendenfalls hätte der Aussage Wares das uneingeschränkte Verwertungsverbot der §§ 69 Abs. 3, 136 a Abs. 3 StPO entgegengestanden (vgl. hierzu BGHSt 16, 164), falls sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den ihm gemachten Versprechungen und seiner Aussage nicht ausschließen ließ (BGHSt 5, 290, 291; 13, 60, 61).
  • BGH, 04.03.1958 - 5 StR 7/58
    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Da nur Maßnahmen staatlicher Vernehmungsorgane zur Anwendung des § 136 a StPO führen können (vgl. BGHSt 11, 211, 212; 17, 14, 19), kommt einem Eingreifen J. allenfalls dann Bedeutung zu, wenn er in ausdrücklichem Einvernehmen mit Richtern oder Vernehmungsbeamten, nicht aber, wenn er ausschließlich als Dolmetscher tätig geworden ist.
  • BGH, 24.03.1959 - 5 StR 27/59

    Unverwertbarkeit eines polizeilichen Geständnisses wegen verbotener

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Bejahendenfalls hätte der Aussage Wares das uneingeschränkte Verwertungsverbot der §§ 69 Abs. 3, 136 a Abs. 3 StPO entgegengestanden (vgl. hierzu BGHSt 16, 164), falls sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den ihm gemachten Versprechungen und seiner Aussage nicht ausschließen ließ (BGHSt 5, 290, 291; 13, 60, 61).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Dann aber ist insoweit die Strafklage verbraucht (BGHSt 15, 268, 270) und kann der Angeklagte nur noch wegen des zweiten Verkaufs an Ware verurteilt werden, der nach der vom Landgericht für zutreffend erachteten Aussage W. zwei bis drei Monate vor dessen Verhaftung (September 1973) stattgefunden hat (UA S. 4, 9).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Bejahendenfalls hätte der Aussage Wares das uneingeschränkte Verwertungsverbot der §§ 69 Abs. 3, 136 a Abs. 3 StPO entgegengestanden (vgl. hierzu BGHSt 16, 164), falls sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den ihm gemachten Versprechungen und seiner Aussage nicht ausschließen ließ (BGHSt 5, 290, 291; 13, 60, 61).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Da nur Maßnahmen staatlicher Vernehmungsorgane zur Anwendung des § 136 a StPO führen können (vgl. BGHSt 11, 211, 212; 17, 14, 19), kommt einem Eingreifen J. allenfalls dann Bedeutung zu, wenn er in ausdrücklichem Einvernehmen mit Richtern oder Vernehmungsbeamten, nicht aber, wenn er ausschließlich als Dolmetscher tätig geworden ist.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Kann sich der Tatrichter nicht die Überzeugung verschaffen, daß der Täter mit Gesamtvorsatz gehandelt hat, so muß er Tatmehrheit annehmen (BGHSt 23, 33, 35).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
    Für die neue Hauptverhandlung wird schließlich auf BGHSt 25, 290 verwiesen.
  • BGH, 18.04.1979 - 2 StR 807/78

    Anwendung deutschen Strafrechts für Auslandstaten in anderen Fällen -

    Das Verwertungsverbot des § 136 a StPO gilt nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmittel durch staatliche Vernehmungsorgane (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - 2 StR 712/77 -).
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